In der Sitzung des vorbereitenden Kinder- und Jugendparlaments der Hansestadt Wismar, abweichend von den bisherigen Publikationen, beschlossen wurde die Wahlberechtigung schon ab 9 Jahren zuzulassen.
Protokollauszug:
TOP 8.3 Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments
Die Wahlordnung wurde in folgenden Punkten verändert:
§ 2 Abs.3: Die Wahlbezirke werden an die Schulen gebunden.
§ 4 Abs.1: 1. das 9. Lebensjahr vollendet haben,
§ 7 Abs.1: 2. an einem Schultag den ganzen Tag und ebenso an dem darauffolgenden Sonntag
Nach Veränderung wurde das sofortige Eintreten der Wahlordnung beschlossen. Sie wird auf www.kijupa-wismar.de veröffentlicht.
Somit können alle Kinder zwischen 9 und 18 Jahren wählen.