• admin
  • Allgemein
  • Keine Kommentare

In der Sitzung des vorbereitenden Kinder- und Jugendparlaments der Hansestadt Wismar, abweichend von den bisherigen Publikationen, beschlossen wurde die Wahlberechtigung schon ab 9 Jahren zuzulassen.

Protokollauszug:

TOP 8.3 Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments

Die Wahlordnung wurde in folgenden Punkten verändert:

§ 2 Abs.3: Die Wahlbezirke werden an die Schulen gebunden.

§ 4 Abs.1: 1. das 9. Lebensjahr vollendet haben,

§ 7 Abs.1: 2. an einem Schultag den ganzen Tag und ebenso an dem darauffolgenden Sonntag

Nach Veränderung wurde das sofortige Eintreten der Wahlordnung beschlossen. Sie wird auf www.kijupa-wismar.de veröffentlicht.

Somit können alle Kinder zwischen 9 und 18 Jahren wählen.

Schreibe einen Kommentar

Sowohl wir als auch Drittparteien nutzen Cookies, um die verschiedenen Funktionen dieser Website bereitzustellen, um Einblicke in das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu gewinnen, um Nachrichten auf sozialen Medien zu teilen und um Ihr Werbeangebot zu verbessern und zu personalisieren. Wir teilen diese Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Partner für den gleichen Zweck. Indem Sie auf „Ich stimme zu“ klicken, stimmen Sie der Nutzung dieser Cookies zu, wie in unserer Datenschutzerklärung definiert.