KiJuPa 2019 – 2021

Arbeitsgruppen

Das Kinder- und Jugendparlament bearbeitet unterschiedliche Themen in Arbeitsgruppen. Diese sind teilweise projektbezogen und zeitlich begrenzt, teilweise auch länger angelegt. Derzeit arbeiten folgende AGs:

  • AG Freizeit
  • AG Soziales
  • AG Umwelt
  • AG Wahlkommission
  • AG Vernetzung
  • AG Schule (auf unbestimmte Zeit ausgesetzt)

Die Treffen der einzelnen AG’s sind öffentlich.

Vorstand

Vorsitzende – Lea Stemmler

1 Stellvertreterin – Paula Stemmler

2 Stellvertreter – Carlo Oday

Pressesprecher – Maximilian Sydow

Stellvertretender Pressesprecher – Tim Herberg

Mitglieder

Die Kinder und Jugendlichen aus den Wismarer Schulen wählten vom 16. bis 20. September 2019* folgende Kinder und Jugendliche in das Kinder- und Jugendparlament der Hansestadt Wismar.

Die 5. Legislaturperiode 2019 bis 2021!

Nach Auszählung der Insgesamt 4046 Stimmen, kommen die Kandidaten auf folgendes Endergebnis der Wahl zum Kinder- und Jugendparlament der Hansestadt Wismar (2019-2021). Wahlergebnis KiJuPa 2019
Folgende Personen sind Mitglieder und erhalten einen Sitz mit Stimmrecht im KiJuPa:

Kandidat Stimmen Prozent Schule Alter
Danilo Marquardt 373 9,22% Ostsee Schule 15
Eva Wigbrand 286 7,07% Robert Lansemann Schule 9
Lea Stemmler 269 6,65% Gerhart-Hauptmann-Gymnasium 17
Oskar Ole Strüber 226 5,59% Grundschule am Friedenshof 9
Paula Stemmler 214 5,29% Gerhart-Hauptmann-Gymnasium 15
Hannah Serner 196 4,84% Rudolf-Tarnow-Gesamtschule 9
Amy Rakow 195 4,82% IGS 11
Maximilian Sydow 180 4,45% Gerhart-Hauptmann-Gymnasium 12
Tim Nestler 157 3,88% Bertolt-Brecht-Schule 13
Maria Fiedler 154 3,81% Claus-Jesup-Schule 12
Alicia Jörn 154 3,81% Bertolt-Brecht-Schule 10
Felix Wicht 149 3,68% Grundschule am Friedenshof 9
Tim Herberg 134 3,31% Bertolt-Brecht-Schule 12
Anna-Lena Baschista 125 3,09% IGS 12
Sophie Bardenhagen 121 2,99% Robert Lansemann Schule 9
Joleena Möller 114 2,82% IGS 10
Jonas Lerke 114 2,82% Ostsee Schule 10
Kimberly Wienholt 111 2,74% Bertolt-Brecht-Schule 13
Maximilian Gottwald 96 2,37% Bertolt-Brecht-Schule 12
Kalle Rath 83 2,05% Bertolt-Brecht-Schule 10
Carlo Oday 77 1,90% Geschwister-Scholl-Gymnasium 13
Benicio Wölk 69 1,71% Grundschule am Friedenshof 8
Qutada Essa 69 1,71% Grundschule am Friedenshof 11
Joy Klein 65 1,61% IGS 12
Timm Pilz 62 1,53% Bertolt-Brecht-Schule 10
Dunia Dawid 60 1,48% IGS 10
Jakar Hamke 47 1,16% Grundschule am Friedenshof 10
Rana Dawid 42 1,04% Seeblick-Schule 9
Adrian Ciudin 38 0,94% Gerhart-Hauptmann-Gymnasium 17
Mabel Meister 36 0,89% Geschwister-Scholl-Gymnasium 17
Soyar Mohammed 30 0,74% Grundschule am Friedenshof 10
Gesamt 4046

Arbeitsgrundlagen

An dieser Stelle erhaltet Ihr alle wichtigen Arbeitsgrundlagen für das Kinder- und Jugendparlament der Hansestadt Wismar.

Die Wahlgrundsätze – in dieser stehen alle wichtigen Grundsätze, die für die Ausgestaltung einer Wahl wichtig sind.

>>> jetzt downloaden


Die Geschäftsordnung – in dieser stehen alle wichtigen Grundsätze, die für die interne Arbeit wichtig sind.

>>> jetzt downloaden


Die Förderrichtlinien – in diesen stehen alle wichtigen Grundsätze, die Antragsteller wissen müssen. Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien gut durch. Dann wissen Sie ob Ihr Projekt auch förderfähig ist oder nicht.
>>> jetzt downloaden


Der Projektförderantrag – diesen können sich Antragsteller downloaden, vollständig ausfüllen und für eine Förderung an das KiJuPa senden. Nur mit dem diesem Antrag gilt Ihr Antrag als gestellt. Eine andere Form der Antragsstellung ist nicht zulässig. Dem Antrag ist ein konkreter Kostenvoranschlag beizufügen. Eine 100%-Förderung ist grundsätzlich nicht möglich (siehe Förderrichtlinien). Sie müssen auch immer andere Finanzierungsmöglichkeiten suchen. z.B. Eigenmittel, Sponsoren etc.
Nach Beschluss durch das KiJuPa erhalten Sie einen Förderbescheid durch die Verwaltung der Hansestadt Wismar. Mit Bescheid kann Ihnen die Fördersumme ausgezahlt werden, sobald Sie den Auftrag zum Projekt ausgelöst haben.
Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel des KiJuPa an die Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar gekoppelt sind und somit nur mit gesonderter Genehmigung durch den Bürgermeister Gelder in der vorläufigen Haushaltsfürhung ausgezahlt werden dürfen.
>>> jetzt downloaden


Der Verwendungsnachweis – der Verwendungsnachweis muss spätestens 3 Monate nach Projektende vom Antragsteller eingereicht werden.
>>> jetzt downloaden


Die Projektabrechnung – die Projektabrechnung muss spätestens 3 Monate nach Projektende vom Antragsteller eingereicht werden.
>>> jetzt downloaden


Die Auswertung des Projektes – Bericht – die Auswerung / der Bericht des Projektes muss spätestens 3 Monate nach Projektende vom Antragsteller eingereicht werden.
>>> jetzt downloaden


Gesamte-Formular (Antrag, Verwendungsnachweis, Abrechnung, Bericht) – mit diesem Download habt Ihr gleich alle wichtigen Unterlagen zu einer Projektförderung in einem Dokument.
>>> jetzt downloaden


Sowohl wir als auch Drittparteien nutzen Cookies, um die verschiedenen Funktionen dieser Website bereitzustellen, um Einblicke in das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu gewinnen, um Nachrichten auf sozialen Medien zu teilen und um Ihr Werbeangebot zu verbessern und zu personalisieren. Wir teilen diese Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Partner für den gleichen Zweck. Indem Sie auf „Ich stimme zu“ klicken, stimmen Sie der Nutzung dieser Cookies zu, wie in unserer Datenschutzerklärung definiert.